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Altes sicher neu gestalten im Raum Braunschweig-Wolfsburg

“Das Haus steht unter Denkmalschutz” ist ein Satz, der, in Immobilieninseraten genannt, erstmal viele potentielle Kaufinteressenten abschrecken und den angesetzten Kaufpreis massiv beeinflussen kann. Was den Besitz einer denkmalgeschützten Immobilie für den Eigentümer bedeutet, klären wir im Folgenden.

Viele Menschen verstehen unter “Denkmalschutz” eine Auflage zum Erhalt besonders alter Gebäude, wie zum Beispiel Gutshöfe und Bauernhäuser. 

Dabei ist nicht das Alter eines Objektes ausschlaggebend, sondern die sogenannte historische Bedeutung. Deshalb muss ein denkmalgeschütztes Gebäude nicht zwangsläufig 100 Jahre und älter sein, es muss aber von historischem Wert und damit schützenswert sein. So können beispielsweise auch funktionale Gebäude der ehemaligen DDR oder moderne Architekturen unter Schutz gestellt werden, nicht nur alte und auch nicht nur Wohngebäude. Darum stehen z.B. viele Leuchttürme und Windmühlen unter Denkmalschutz.

In Deutschland werden die genauen Denkmalschutzbestimmungen von den einzelnen Bundesländern festgelegt (DSchG), weshalb sie zwischen den Ländern variieren können. Die Länder legen also selber fest, welche Immobilie besonders schützenswert ist und welche nicht. Der Denkmalschutz taucht außerdem auch im Baugesetzbuch (BauGB) auf und im Einkommenssteuergesetz (EStG). Interessen des Denkmalschutzes müssen nämlich zum Beispiel bei der Erstellung neuer Bebauungspläne berücksichtigt werden und die Sanierung eines geschützten Objekts kann sich steuerlich positiv auswirken.

Eigentümer denkmalgeschützter Häuser verpflichten sich, die Gebäude in einem denkmalgerechten Zustand zu erhalten. Das bedeutet in der Regel, dass die historische Bausubstanz erhalten werden muss und das Erscheinungsbild des Hauses nicht verändert werden darf. Für den Eigentümer kann dies starke Einschränkungen für die Nutzung des Objektes und deutlich höhere Kosten für anfallende Sanierungen oder Modernisierungen bedeuten.

Von innen gibt es bei der Gestaltung in der Regel keine Einschränkung, es muss aber bedacht werden, dass zum Beispiel originale Holzdielenböden Bestandteil der historischen Substanz sein können. Außerdem muss eure Sanierungsmaßnahme aus fachlicher Sicht auch immer mit dem System des Gebäudes harmonieren. Eine moderene Innendämmung empfielt sich damit zum Beispiel nicht, wenn sie vor einer historischen Lehmwand eingebracht wird. 

Man kann also sagen, dass denkmalgeschützte Immobilien eine Herausforderung darstellen. Mit guter Kommunikation und vor allem einer realistischen und handfesten Kosten- und Budgetplanung lassen sich viele Wünsche aber trotzdem realisieren und viele Kosten können, anders als bei nicht geschützten Objekten, von der Steuer abgesetzt werden. Außerdem gibt es individuelle Förderprogramme der Länder oder Kommunen, die sich durchaus lohnen können. 

Habt ihr euch in ein denkmalgeschütztes Objekt verliebt und hadert noch mit eurer Kaufentscheidung unterstützen wir und unsere Partner euch gerne. 

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“Der fesselnde Charme eines geschichtsträchtigen Hauses lässt sich nicht kopieren, ganz egal, wie aufwendig ein Neubau geplant wurde. Ich bin stolz darauf, dass wir als LS Bauprotect einen Teil dazu beitragen können, die Geschichte am Leben zu erhalten und unseren KundInnen damit eine einzigartige Beziehung zu ihrem einmaligen Zuhause ermöglichen.”

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